Personen, die eine angehörige Person zu Hause pflegen, leisten enorm wichtige Arbeit. Seit rund zwei Jahren erhalten betreuende Angehörige sowie betreute Personen auf Antrag bei der WAS Luzern eine finanzielle Entschädigung in Form einer Anerkennungszulage oder eines Wertgutscheins.
Betreuung von Angehörigen | WAS Luzern (was-luzern.ch)
Die WAS Luzern (Wirtschaft, Arbeit, Soziales) ist für die Durchführung der Sozialversicherungen im Kanton Luzern zuständig und dient als Ansprechstelle für Fragen und Anliegen rund um Sozialversicherungen und den Arbeitsmarkt.
Anerkennungszulage:
Betreuende Angehörige haben Anspruch auf eine Anerkennungszulage von CHF 800.- pro Kalenderjahr. Eine betreute Person kann maximal zwei betreuende Angehörige benennen. Werden zwei betreuende Angehörige angegeben, wird die Anerkennungszulage hälftig ausbezahlt.
Die Auszahlung der Anerkennungszulage erfolgt direkt durch die Ausgleichskasse an die betreuenden Angehörigen.
Gutschein für Entlastungsangebote:
Jede betreute erwachsene Person, die zu Hause lebt, ihren Wohnsitz im Kanton Luzern hat, eine Hilflosenentschädigung bezieht und regelmässig sowie unentgeltlich von Angehörigen betreut wird, hat Anspruch auf einen Gutschein für Entlastungsangebote. Der Wert des Gutscheins beträgt CHF 1200.- und wird jährlich gutgesprochen.
Dieser Gutschein gilt für folgende Angebote:
- Hilfe im Alltag und im Haushalt
- Besuchsdienst
- Entlastungsdienst
- Palliativbegleitung
- Stationäre Entlastungsangebote (Ferienplatz, Notfallplatz, Tages- oder Nachtplatz)
Der Kanton Luzern führt eine Liste der zugelassenen Leistungserbringenden, bei denen der Gutschein eingelöst werden kann. Liste_der_zugelassenen_Entlastungsangebote.pdf (lu.ch)
Das Ziel des Gutscheins ist es, betreuende Angehörige gezielt zu entlasten.
Wie erhalte ich die Betreuungszulage oder den Gutschein?
Damit der Anspruch geprüft werden kann, muss sich die betreute Person anmelden. Die Anerkennungszulage bzw. der Gutschein werden jährlich ausbezahlt bzw. ausgestellt. Eine erneute Anmeldung ist jedoch jedes Jahr erforderlich. Eine entsprechende Erinnerung wird jeweils im Januar durch die WAS Luzern verschickt.
Anmeldung: WAS AK Luzern (akisnet.ch)
Benötigen Sie Unterstützung bei der Anmeldung?
Melden Sie sich bei Kompass Alter, wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung der Anerkennungszulage oder des Gutscheins für Entlastungsangebote: Tel 041 919 95 95, E-Mail info@kompass-alter.ch oder via Kontaktformular.

