Rückblick: Theateranlass „Einsamkeit im Alter – Wege aus der Einsamkeit“

Rund 40 Personen trafen sich am 21. Januar 2026 am Nachmittag in der Chrüzmatt im Saal Lindenberg, um sich gemeinsam ein Theaterstück zum Thema Einsamkeit anzusehen. „Einsamkeit“ – ein Wort, von dem man sich eigentlich gerne distanzieren möchte. Und doch zeigen aktuelle Studien: Knapp 37 Prozent der über 85-Jährigen und jeweils knapp 24 bzw. 25 Prozent der 65- bis 74-Jährigen und 57- bis 84-Jährigen in der Schweiz leiden an Einsamkeit. Dies geht aus dem Altersmonitor von Pro Senectute hervor (Jede dritte Person im hohen Alter leidet unter Einsamkeit (Medienmitteilung Pro Senectute Schweiz) – Pro Senectute Kanton Bern). Die Gründe dafür können unterschiedlicher Natur sein: Verkleinerung des Freundes- und Bekanntenkreis, gesundheitliche Beschwerden, Mobilitätseinschränkungen etc.

Im unterhaltsamen und lebhaften Theaterstück zeigten die Schauspielerinnen und Schauspieler, wie sich Einsamkeit im Alltag äussern und wie damit umgegangen werden kann. Im anschliessenden moderierten Austausch wurden Stimmen aus dem Publikum gehört, was die Zuschauenden konkret gegen das Gefühl der Einsamkeit unternehmen. Es wurden wertvolle Tipps, wie beispielsweise die Kontaktaufnahme mit dem kostenlosen Telefondienst „malreden“ genannt (Das telefonische Gesprächsangebot gegen Einsamkeit im Alter | malreden). Auch berichteten Zuschauerinnen und Zuschauer über die Aufnahme neuer Hobbys oder dem Treffen von Bekannten.

Sich freiwillig in einem Bereich zu engagieren hilft gleich doppelt gegen Einsamkeit: Zum einen schafft es neue soziale Kontakte und ein Zugehörigkeitsgefühl, zum anderen gibt es den engagierten Menschen das Gefühl, gebraucht zu werden. Diese Freude am Unterstützen anderer Menschen stärkt das eigene Selbstwertgefühl und hilft dabei, das Gefühl der Einsamkeit zu überwinden. Freiwilliges Engagement fördert also nicht nur das Wohlbefinden anderer, sondern trägt auch zur eigenen emotionalen Unterstützung bei.

Gegen Einsamkeit vorzugehen, benötigt eine grosse Portion Mut. Sei es, um fremde Personen anzusprechen oder um etwas Neues auszuprobieren. Eines ist aber klar: Es lohnt sich!

Melden Sie sich gerne bei Kompass Alter, falls Sie sich über regionale Sport- und Freizeitangebote oder die Möglichkeiten, sich freiwillig zu engagieren, informieren möchten.

Anerkennungszulage für betreuende Angehörige | Gutschein für Entlastungsangebote

Personen, die eine angehörige Person zu Hause pflegen, leisten enorm wichtige Arbeit. Seit rund zwei Jahren erhalten betreuende Angehörige sowie betreute Personen auf Antrag bei der WAS Luzern eine finanzielle Entschädigung in Form einer Anerkennungszulage oder eines Wertgutscheins.

Betreuung von Angehörigen | WAS Luzern (was-luzern.ch)

Die WAS Luzern (Wirtschaft, Arbeit, Soziales) ist für die Durchführung der Sozialversicherungen im Kanton Luzern zuständig und dient als Ansprechstelle für Fragen und Anliegen rund um Sozialversicherungen und den Arbeitsmarkt.

Anerkennungszulage:

Betreuende Angehörige haben Anspruch auf eine Anerkennungszulage von CHF 800.- pro Kalenderjahr. Eine betreute Person kann maximal zwei betreuende Angehörige benennen. Werden zwei betreuende Angehörige angegeben, wird die Anerkennungszulage hälftig ausbezahlt.

Die Auszahlung der Anerkennungszulage erfolgt direkt durch die Ausgleichskasse an die betreuenden Angehörigen.

Gutschein für Entlastungsangebote:

Jede betreute erwachsene Person, die zu Hause lebt, ihren Wohnsitz im Kanton Luzern hat, eine Hilflosenentschädigung bezieht und regelmässig sowie unentgeltlich von Angehörigen betreut wird, hat Anspruch auf einen Gutschein für Entlastungsangebote. Der Wert des Gutscheins beträgt CHF 1200.- und wird jährlich gutgesprochen.

Dieser Gutschein gilt für folgende Angebote:

  • Hilfe im Alltag und im Haushalt
  • Besuchsdienst
  • Entlastungsdienst
  • Palliativbegleitung
  • Stationäre Entlastungsangebote (Ferienplatz, Notfallplatz, Tages- oder Nachtplatz)

Der Kanton Luzern führt eine Liste der zugelassenen Leistungserbringenden, bei denen der Gutschein eingelöst werden kann. Liste_der_zugelassenen_Entlastungsangebote.pdf (lu.ch)

Das Ziel des Gutscheins ist es, betreuende Angehörige gezielt zu entlasten.

Wie erhalte ich die Betreuungszulage oder den Gutschein?

Damit der Anspruch geprüft werden kann, muss sich die betreute Person anmelden. Die Anerkennungszulage bzw. der Gutschein werden jährlich ausbezahlt bzw. ausgestellt. Eine erneute Anmeldung ist jedoch jedes Jahr erforderlich. Eine entsprechende Erinnerung wird jeweils im Januar durch die WAS Luzern verschickt.

Anmeldung: WAS AK Luzern (akisnet.ch)

Benötigen Sie Unterstützung bei der Anmeldung?

Melden Sie sich bei Kompass Alter, wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung der Anerkennungszulage oder des Gutscheins für Entlastungsangebote: Tel 041 919 95 95, E-Mail info@kompass-alter.ch oder via Kontaktformular.