Begleitkarte SBB

Reisende mit einer Behinderung können bei der SBB eine Begleitkarte beantragen, sofern sie auf Unterstützung während dem Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen ist. Die Begleitung kann eine Person und/oder ein Assistenzhund sein. Die Begleitkarte ist auf allen Strecken gültig, auf denen auch das Halbtax-Abo gilt. Die Begleitkarte ist gratis.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Begleitkarte zu beantragen:

  • Sie sind auf einen Rollstuhl angewiesen, gehbehindert, blind, sehbehindert oder geistig behindert.
  • Sie sind dauerhaft auf Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen.
  • Ihr Wohnsitz ist in der Schweiz oder in Liechtenstein.
  • Sie können ein ärztliches Attest vorweisen.

Während der Reise muss mindestens eine Person einen gültigen Fahrausweis besitzen. Die andere Person reist gratis mit. Es spielt keine Rolle ob die Person mit Behinderung oder die Begleitperson einen Fahrausweis (Ticket, Abo) besitzt. Die Begleitperson muss im selben Wagen in derselben Klasse mitreisen und sie auf der ganzen Strecke begleiten.

Weitere Infos finden Sie hier: Begleitabo Handicap auf dem SwissPass. | SBB

Entdecken Sie gerne neue Orte in der Schweiz? Oder lieben Sie atemberaubende Landschaften? Es gibt viele schöne Zugstrecken durch die Natur. Auch schöne Städte und Orte können mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Die vielfältigen Ausflugsziele und verschiedene Highlights finden Sie auf der SBB Webseite: Die schönsten Orte der Schweiz – Berge und Natur | SBB

Lassen Sie sich inspirieren, entdecken Sie neue Orte und geniessen Sie die Natur. Viel Vergnügen!

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